Ausstieg aus der Kernkraft

Atomkraftwerk Brokdorf

Kernkraftwerke gehen vom Netz.

Foto: Sebastian Bolesch

Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima 2011 hat die Bundesregierung das Energiekonzept fortentwickelt und den Ausstieg aus der Kernkraft beschleunigt. Stufenweise geht nun ein Kernkraftwerk nach dem anderen vom Netz, zuletzt Ende 2019 das Kernkraftwerk Philippsburg 2. Bis Ende 2021 werden die Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf vom Netz gehen. Die drei jüngsten Anlagen Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 werden spätestens Ende 2022 abgeschaltet.

Grafik Ausstieg aus der Kernenergie bis 2022

Ausstieg aus der Kernenergie bis 2022

Foto: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e .V. (AGEB), Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)

Wird die Energie knapp?

Bereits elf Kraftwerke weniger, aber die Energieversorgung bleibt sicher. Die Bundesnetzagentur hat den Auftrag, Engpässen vorzubeugen und alle notwendigen Maßnahmen zur Netzstabilität zu treffen. Die vergangenen Winter zeigen, dass diese Vorsorge greift.

Wer bezahlt den Ausstieg?

Die Kosten für den Rückbau und die Entsorgung radioaktiver Abfälle übernehmen die Kraftwerksbetreiber. Sie bilden dafür Rückstellungen. Die Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) hat 2016 Empfehlungen zu einem entsprechenden Vorgehen vorgelegt. Ihre Empfehlungen sollen die Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung sicher stellen. Dafür müssen die Unternehmen auch langfristig wirtschaftlich in der Lage sein, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

Im Juni 2016 hat das Bundeskabinett die Umsetzung dieser Empfehlungen beschlossen. Das entsprechende „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ ist schließlich im Juni 2017 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass künftig der Bund die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls übernimmt. Die Kosten dafür deckt ein Fonds ab, in den die Kernkraftwerksbetreiber zum 1. Juli 2017 gesetzlich verpflichtet waren, insgesamt 17,4 Milliarden Euro einzuzahlen. Die Reaktorbetreiber bleiben danach auch weiterhin verantwortlich für die Stilllegung, den Rückbau der kerntechnischen Anlagen und die fachgerechte Verpackung radioaktiver Abfälle.

Woher kommt das Uran für die deutschen Kernkraftwerke?

Das Uran, das in deutschen Kernkraftwerken benötigt wird, kommt aus dem Ausland: aus Ländern wie Frankreich, Belgien, Niederlande, Großbritannien, Schweden, Spanien, USA, Kanada, Russland und China. Unter Herkunft des Materials wird das Land verstanden, in dem der letzte Konversionsschritt bei der Verarbeitung des Urans durchgeführt worden ist. Um Uran als Kernbrennstoff einsetzen zu können, sind wesentliche inländische bzw. innereuropäische Herstellungsstufen notwendig. Den rechtlichen Rahmen der Uranimporte in die EU bilden der Euratom-Vertrag und die bilateralen Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und diversen Drittstaaten (zum Beispiel Australien, Kanada, Südafrika).

Was passiert mit dem Atommüll?

Wer Kernenergie nutzt, muss sich auch um die Lagerung der radioaktiven Abfälle sorgen. Solche mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung werden ab 2019 im Endlager Konrad (nördlich von Salzgitter) eingelagert. Schacht Konrad war ursprünglich ein Eisenerzbergwerk und wird seit Mai 2007 zu einem Endlager umgerüstet. Für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle wird noch ein geeigneter Lagerstandort gesucht. Zu den wärmeentwickelnden radioaktiven Abfällen gehören vor allem abgebrannte Brennelemente sowie hochradioaktive flüssige Abfälle (Spaltproduktlösungen) aus der Wiederaufarbeitung. Putzlappen, ausgediente Werkzeuge und Anlagenteile, verbrauchte Filter oder Rückstände aus der Abwasserbehandlung zählen dagegen zu den Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung.

Wie findet Deutschland ein sicheres Endlager?

Die Bundesregierung hat im März 2010 das Moratorium für die Endlagersuche aufgehoben und die ergebnisoffene Weitererkundung des Salzstocks Gorleben beschlossen. Mit dem Energiekonzept vom 6. Juni 2011 wurde entschieden, ein neues, an geologischen Kriterien orientiertes Verfahren zur Standortsuche zu entwickeln. Dabei arbeiten Bund und Länder zusammen. Das entsprechende Standortauswahlgesetz ist im Juli 2013 in Kraft getreten.

Die im folgenden Jahr vom Bundestag eingesetzte „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ hat 2016 ihren Bericht vorgelegt. Die Vorschläge und Handlungsempfehlungen wurden in dem im Mai 2017 in Kraft getretenen „Gesetz zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes“ umgesetzt.

Ziel des Gesetzes ist eine offene, wissenschaftsbasierte und transparente Suche eines Endlagerstandortes nach dem Prinzip der "weißen Landkarte". Das heißt, keine Region wird von vornherein ausgeschlossen. Geplant ist, dieses Verfahren bis zum Jahr 2031 abzuschließen. Ab 2050 soll der Atommüll am endgültigen Standort eingelagert werden.