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Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht für das Amt des Bundeskanzlers eine starke Position vor: So hat der Bundeskanzler nach Artikel 64 Grundgesetz das Recht, das Bundeskabinett zu bilden.
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Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht für das Amt des Bundeskanzlers eine starke Position vor: So hat der Bundeskanzler nach Artikel 64 Grundgesetz das Recht, das Bundeskabinett zu bilden.