TTIP - Fakten gegen Irrtümer

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Geplantes Freihandelsabkommen TTIP - Fakten gegen Irrtümer

Die Bundesregierung setzt auf Transparenz und Dialog. Fakten sollen zählen. Die Kritik gegen das geplante Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA basiert aber vielfach auf Irrtümern und falschen Behauptungen.

4 Min. Lesedauer

1. Irrtum: Von TTIP profitieren nur große Unternehmen.

Richtig ist:

TTIP wird kleinen und mittelständischen Betrieben (KMU) helfen, neue Absatzmärkte zu erschließen. Sie profitieren besonders von angeglichenen  Produkt- und Produktionsstandards. Für zwei unterschiedliche Märkte zu produzieren, ist für den Mittelstand oft zu teuer. Im Gegensatz zu den "Großen" können sich kleinere Unternehmen den bürokratischen Aufwand nur schwer leisten. Zudem wird TTIP als erstes Handelsabkommen ein eigenes KMU-Kapitel enthalten.

2. Irrtum: Von TTIP profitiert nur die Wirtschaft.

Richtig ist:

Wenn die Wirtschaft gut läuft, profitieren alle – besonders auch Arbeitnehmer und Verbraucher. Unternehmen schaffen Arbeitsplätze und zahlen Steuern und Sozialabgaben: Fallen Handelsbarrieren weg, sinken die Produktionskosten. Die Wettbewerbsfähigkeit steigt. Konsumenten profitieren von günstigeren Preisen und einer breiteren Produktauswahl.

3. Irrtum: TTIP untergräbt die Macht der Parlamente.

Richtig ist:

Das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente der 28 Mitgliedstaaten müssen dem Freihandelsabkommen zustimmen. Auch nach Inkrafttreten von TTIP können die Parlamente ohne Einschränkungen im Interesse des Gemeinwohls Gesetze erlassen.

4. Irrtum: Internationale Schiedsgerichte unterlaufen nationales Recht.

Richtig ist:

Die Bundesregierung will neue, klare rechtsstaatliche Regelungen. Ein öffentliches Investitionsgericht soll die bisherigen Schiedsgerichte ersetzen: mit unabhängigen Richtern und einer Berufsinstanz. Die neuen Regelungen sind bereits in das Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) eingegangen und werden nun auch mit den USA verhandelt.

5. Irrtum: TTIP wird geheim verhandelt.

Richtig ist:

Noch nie ist ein Abkommen so offen und auf so breiter Informationsgrundlage diskutiert und verhandelt worden wie TTIP. In die laufenden Verhandlungen sind die gewählten Volksvertreter eng eingebunden. Das Europäische Parlament hat Zugang zu allen Verhandlungsdokumenten. Die Bundesregierung leitet die Verhandlungsdokumente und alle Berichte aus Brüssel an den Deutschen Bundestag weiter. In einem Leseraum des Bundeswirtschaftsministeriums können Abgeordnete des Bundestages und des Bundesrates die konsolidierten Texte unmittelbar einsehen.

6. Irrtum: TTIP gefährdet Arbeitsplätze in Deutschland.

Richtig ist:

Freihandelsabkommen sichern bestehende Arbeitsplätze und schaffen neue. Das hat die Vergangenheit immer wieder gezeigt. Der Abbau von Produktionsbeschränkungen macht Deutschland und Europa wettbewerbsfähiger und steigert deutsche Exporte. Davon gehen verschiedene Prognosen zu TTIP aus. Je umfassender der Abbau von Handelsbarrieren ist, umso größer sind die Effekte.

7. Irrtum: TTIP gefährdet europäische Arbeits- und Sozialstandards

Richtig ist:

Mitbestimmung, das Betriebsverfassungsrecht und die Tarifautonomie sind nicht Gegenstand der TTIP-Verhandlungen. Unternehmen müssen auch mit TTIP die in Deutschland geltenden Vorschriften beachten. Das ist im EU-Verhandlungsmandat festgelegt. Vorschriften zum Arbeitsschutz werden nicht gelockert. Im Gegenteil ist geplant, Bestimmungen zur verantwortlichen Unternehmensführung in den Vertrag aufzunehmen.

8. Irrtum: TTIP senkt Standards im Verbraucher- und Umweltschutz

Richtig ist:

Das bestehende Verbraucherschutzniveau steht nicht zur Disposition - bei keinem TTIP-Verhandlungsthema. Vielmehr soll das erreichte Niveau erhalten – wo möglich – noch verbessert werden. Wie im CETA-Abkommen festgeschrieben, können die nationalen Parlamente auch in Zukunft weitergehende Regelungen treffen. Zu den weit verbreiteten Irrtümern gehört die Annahme, europäische Standards seien grundsätzlich höher. Die USA haben in vielen Bereichen gleichwertige oder auch strengere Anforderungen. Ein Beispiel ist das US-Verbot von Antibiotika in der Tiermast, um Resistenzen zu verhindern.

9. Irrtum: TTIP höhlt europäische Gesundheitsstandards aus.

Richtig ist:

Bestehende Gesundheitsstandards bleiben erhalten. Das haben beide Seiten vorab vereinbart. Alle bisherigen Freihandelsankommen garantieren ausdrücklich die öffentliche Gesundheitsvorsorge. Niemals wurden Standards abgesenkt. In Europa angebotene Arzneimittel müssen auch weiterhin eine behördliche Zulassung nach den in Europa geltenden Vorgaben und Verfahren haben. Daran ändert sich nichts.

10. Irrtum: TTIP führt zu Privatisierungen in der kommunalen Daseinsvorsorge.

Richtig ist:

TTIP greift nicht in die kommunale Daseinsvorsorge ein. Dieses hohe Gut steht im Verhandlungsmandat der EU unter besonderem Schutz. Alle EU-Länder entscheiden unabhängig über Art und Weise, wie sie öffentliche Dienstleistungen, zum Beispiel Krankenhäuser und Schulen, gestalten. Auch die öffentliche Wasserversorgung bleibt gesichert.

11. Irrtum: Der Datenschutz ist gefährdet.

Richtig ist:

Die bestehenden und die künftigen Datenschutzstandards in Deutschland stehen nicht zur Disposition. Die EU regelt den Datenschutz in der Datenschutzgrundverordnung. Diese Regeln gelten auch nach einem TTIP-Abkommen.

12. Irrtum: TTIP gefährdet die europäische Landwirtschaft.

Richtig ist:

Die europäischen Bio-Standards gelten weiterhin. Dies hat die USA bereits garantiert. Die bestehenden EU-Bestimmungen für Zulassung und Kennzeichnungspflichten von Genfood bleiben unberührt. Europäische Bauern könnten aber besonders von neuen Exportmöglichkeiten profitieren. Zölle auf Nahrungsmittel sind bisher echte Exportbremsen. So erheben die Amerikaner laut Bundeswirtschaftsministerium auf Fleisch 20 Prozent, auf Getränke etwa 22 bis 23 Prozent und auf Molkereierzeugnisse bis zu 139 Prozent Zoll.

13. Irrtum: Das Chlorhuhn wird uns vergiften.

Richtig ist:

In den USA kommen Hühner nach der Schlachtung in eine verdünnte Chlorlösung. Salmonellen und andere ansteckende Keime werden so vernichtet. Europäische Behörden haben dieses Verfahren als gesundheitlich unbedenklich beurteilt. Im Übrigen begegnet der Verbraucher der Desinfektion mit Chlor zum Beispiel bei verpacktem Salat oder im Schwimmbad. Weiterhin gilt: Fleischimporte aus den USA müssen europäische Lebensmittelschutzbestimmungen einhalten. Daran wird sich nichts ändern.

14. Irrtum: Geografische Herkunftsbezeichnungen sind in Gefahr

Richtig ist:

EU-Kommission und Bundesregierung wollen geografische Herkunftsbezeichnungen bei Lebensmitteln, wie zum Beispiel "Schwarzwälder Schinken" schützen - auch auf dem amerikanischen Markt. Das eröffnet kleinen und mittelständischen Unternehmen aus der EU neue Absatzmöglichkeiten in den USA.

15. Irrtum: TTIP gefährdet die europäische Kultur

Richtig ist:

Europäische Kulturförderung, Buchpreisbindung, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Jugendschutz und Meinungsvielfalt stehen nicht zur Disposition. Der Schutz der kulturellen Vielfalt, etwa bei der Produktion von Filmen und Fernsehprogrammen, wird durch die Verhandlungen mit den USA nicht in Frage gestellt. TTIP wird auch nicht in die öffentliche Finanzierung von Theatern, Museen und Opern eingreifen.

Weitere Informationen beim Bundeswirtschaftsministerium

Stand: April 2016